Schulanmeldung
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder findet am Donnerstag, 27. Februar 2025 von 7 - 11 Uhr und 16 - 17 Uhr statt.
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren wurden, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung folgendes vorzulegen:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Ausweispapiere aller Erziehungsberechtigten
- Nachweis über ausreichenden Masernschutz
Die Anwesenheit der Kinder ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Die Kinder selbst haben zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit, die zukünftige Schule kennenzulernen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung über die Kindergärten.
Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden, können ebenfalls angemeldet werden, sofern sie seelisch, geistig und körperlich weit genug entwickelt sind. Die Anträge auf vorzeitige Einschulung gem. Schulgesetz §74 (1) bzw. Zurückstellung gem. Schulgesetz §74(2) sind bei der Anmeldung zu stellen. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung nach Abwägung aller Gesichtspunkte. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass alle im vorigen Jahr bei der Anmeldung bzw. im Laufe des Schuljahres zurückgestellte Kinder zum oben genannten Termin ebenfalls anzumelden sind.