Schulanmeldung

Die Schulanmeldung findet am Donnerstag, 22. Februar 2024 in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr und zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geboren wurden, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
 
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am Donnerstag, 22. Februar 2024 von 7 - 11 Uhr und 16 – 18 Uhr.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung folgendes vorzulegen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Ausweispapiere aller Erziehungsberechtigten sowie einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz.
Die Anwesenheit der Kinder ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Die Kinder selbst haben zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit, die zukünftige Schule kennenzulernen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung über die Kindergärten.

Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren wurden, können ebenfalls angemeldet werden, sofern sie seelisch, geistig und körperlich weit genug entwickelt sind. Die Anträge auf vorzeitige Einschulung gem. Schulgesetz §74 (1) bzw. Zurückstellung gem. Schulgesetz §74(2) sind bei der Anmeldung zu stellen. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung nach Abwägung aller Gesichtspunkte.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass alle im vorigen Jahr bei der Anmeldung bzw. im Laufe des Schuljahres zurückgestellten Kinder zum oben genannten Termin ebenfalls anzumelden sind.
 

(Erstellt am 05. Februar 2024)